Unsere Kanzlei betreut sowohl natürliche Personen als auch Unternehmer aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus dem Ausland in ihren gerichtlichen und außergerichtlichen Kompetenzen. Die Beratung und Vertretung der Mandantschaft erfolgt in deutscher, russischer und englischer Sprache. Unsere Kernkompetenzen liegen in Bereichen:
Allgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Arbeitsrecht
Kindschaftsrecht
(Jugendhilferecht, Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme)
Steuerrecht
Strafrecht
Wirtschaftsrecht